Die Europäische Union hat die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie in Kraft gesetzt. Damit ist in der gesamten EU der Weg frei für die Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels für Geflüchtete aus der Ukraine, ohne dass diese zuvor ein Asylverfahren durchlaufen zu müssen. In der Folge haben Schutzsuchende aus der Ukraine europaweit Zugang zu Arbeit, Bildung sowie Sozialleistungen und medizinischer Versorgung. Wir verweisen auf mehrsprachige Informationsangebote.
Download Gesamterlass: Zusammengefasste Erlassregelungen zur Aufnahme von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine
Informationen zum Zugang zu Sprachkursen, Arbeit, Ausbildung und Studium
Sprachkurse
- Aus der Ukraine geflohene Menschen haben Zugang zu Integrationskursen.
- Integrationssprachkurse in Ihrer Nähe finden Sie hier: BAMF-Navigator
- Kostenlos und mobil: Deutschlernangebote der Deutschen Welle für ukrainische Geflüchtete:
Arbeit
- Mit einer Aufenthaltserlaubnis nach §24 Aufenthaltsgesetz erhalten aus der Ukraine geflohene Menschen in Deutschland sofort eine Beschäftigungserlaubnis.
- Dafür müssen sie sich als schutzsuchend registrieren.
- Schon eine Fiktionsbescheinigung mit dem Eintrag „Beschäftigung erlaubt“ sichert den Arbeitsmarktzugang.
- Selbstständige sowie angestellte Tätigkeit sind erlaubt
- Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg der Jobsuche und unterstützen Sie bei der Orientierung im deutschen Arbeitsmarktsystem, der Stellensuche, aufenthaltsrechtlichen Fragen, der Bewerbung, der Arbeitsaufnahme und darüber hinaus.
- Die Bundesagentur für Arbeit ist für Arbeitsvermittlung und Arbeitsförderung zuständig. Sie hat eine Hotline mit Sprachmittlung für Geflüchtete aus der Ukraine gestartet: Telefonnummer 0911 178 7915 (Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr). Der Anruf ist nicht gebührenfrei, es werden Gebühren für einen Anruf ins deutsche Festnetz fällig. Weitere Informationen finden Sie hier.
Ausbildung
- Auch schulische oder berufliche Ausbildungen dürfen aufgenommen werden.
- Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in eine Ausbildung.
Studium
- Geflüchtete aus der Ukraine mit Hochschulzugangsvoraussetzungen dürfen sich in Deutschland für Studiengänge bewerben oder einschreiben.
- Seit dem 01. Juni 2022 können geflüchtete Studierende aus der Ukraine mit Aufenthalt nach § 24 AufenthG in Deutschland BAföG-Leistungen erhalten. Voraussetzung hierfür ist die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule. Geflüchtete Studierende, die ihr Studium an einer ukrainischen Hochschule als Online Studium in Deutschland fortsetzen, können keine BAföG-Leistungen beziehen. Weitere Informationen zu dem Beschluss finden Sie hier.
- Schülerinnen und Schüler, die fluchtbedingt ihren Sekundarschulabschluss in der Ukraine nicht abschließen können, können sich in Deutschland dennoch für ein Studium bewerben. Gleiches gilt für Studierende aus der Ukraine, die das erste Studienjahr nicht abschließen konnten.
Für Studienbewerber*innen, die fluchtbedingt den Nachweis der im Heimatland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung nicht erbringen können, gilt seit Ende 2015 ein dreistufiges Plausibilisierungsverfahren. Weitere Informationen vom Beschluss der Kultusministerkonferenz. - Unsere Berater*innen begleiten Sie gerne auf dem Weg in ein Studium.
- Die IU International University of Applied Science stellt 100 Vollstipendien für Geflüchtete aus der Ukraine zur Verfügung. Hier können Sie sich bewerben.
Orientierungshilfe
- Die TH Lübeck bietet mehrsprachige Informationen zur Orientierung für Geflüchtete an: Ankommen in Deutschland und Willkommen in Schleswig-Holstein
- Die IQ Fachstelle Berufsbezogenes Deutsch bietet eine mehrsprachige Sammlung leicht handbarer Übersetzungstools, Angebote zur Orientierung und Deutschlernangebote an: Willkommen in Deutschland
Weitere Informationen zu den Themen Arbeit, Studium und Bildung
- Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Geflüchtete aus der Ukraine von der schleswig-holsteinischen Landesregierung
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine von der Bundesagentur für Arbeit
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine zu Arbeit und Sozialleistungen vom BMAS
- Beratung zur Anerkennung von ausländischen Abschlüssen und Qualifizierungen vom IQ Netzwerk Schleswig-Holstein
- Beratung zu sozial- und arbeitsrechtlichen Fragen vom Projekt Faire Integrationim IQ Netzwerk Schleswig-Holstein
Portale zur Suche von Jobangeboten
- Jobsuche-Portal der Bundesagentur für Arbeit (auf Deutsch)
- Workeer: Jobportal für arbeitssuchende Geflüchtete und interessierte Arbeitgeber (auf Deutsch)
- UA-Talents: Jobportal für Geflüchtete aus der Ukraine (auf Ukrainisch)
Weitere Informationen zu den Themen Aufenthalt, Kinderbetreuung, Wohnen, Sozialleistungen, etc.
- mehrsprachige Basisinformationen, Infos zu Unterkunft, Mobilität, medizinischer Versorgung sowie Arbeit und Sozialem auf der offiziellen Infoseite des Bundesinnenministeriums: Germany4Ukraine
- deutschsprachige, Schleswig-Holstein spezifische Infos zu Aufenthalt, Unterstützungsstrukturen, Regelungen und Beratungsangeboten auf der Website des Flüchtlingsrat Schleswig-Holstein e. V.
- mehrsprachige Infos zum Alltag, Aufenthalt, Kindern, Studium, Wohnen und medizinischer Versorgung auf der Website vonHandbook Germany
- deutschsprachige Infos zu Aufenthalt und Unterstützungsmöglichkeiten auf der Website des Landesflüchtlingsbeauftragten des Landes Schleswig-Holstein
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